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Rettungsgasse rettet Leben...

…, so heißt eine neue, gemeinsame Kampagne der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft -Landesgruppe Hessen- und dem Feuerwehr-Portal wiesbaden112.de.
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Gegründet wurde diese Kampange aufgrund der Erfahrungen aus einem Einsatz am 18.07.2014 auf der Autobahn A3 in der Nähe von Wiesbaden. Dort kam es zu einem LKW-Brand in einer Baustelle mit einem 20 km langen Rückstau. Durch eine Sommerhitze kam es in diesem Rückstau zu mehreren medizinschen Notfällen, aber aufgrund dessen, das von den Verkehrteilnehmern keine Rettungsgasse gebildet wurde, konnte der Rettungsdienst die Patienten im Stau nicht erreichen. Erst nach dem eine Motorradstaffel des ASB auf der Autobahn zum Einsatz kam, konnten die betroffenen Personen behandelt werden.

Diesen Anlass möchten die Verantwortlichen aus Wiesbaden dazu nutzen, um die Rettungsgasse und das richtige Verhalten im Straßenverkehr den Autofahrern mit einer landesweiten Kampagne präsenter zu machen und den Rettungskräften zu helfen, schneller ans Ziel zu kommen und damit Leben zu retten.


Die Rettungsgasse

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) §11, Absatz 2 muss immer wenn der Verkehr stockt, egal ob im Berufsverkehr, bei einer Baustelle oder aufgrund eines Unfalles, eine Möglichkeit geschaffen werden um Rettungsfahrzeugen eine freie Bahn zu gewähren. Bei mehrspurigen Fahrbahnen in einer Fahrtrichtung muss eine sogenannte Rettungsgasse gebildet werden. Sinn macht es, diese Rettungsgasse schon bei Anäherung an ein Stauende zu bilden, da sonst die Fahrzeuge schon zu dicht aufgefahren sind und um wertvolle Zeit zu sparen, wenn man erst mit der Bildung der Rettungsgasse beginnt wenn die Einsatzfahrzeuge schon in Reichweite sind.

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte trage mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.
 

Der Standstreifen kann von Pannenfahrzeugen versperrt sein oder ist manchmal nicht richtig ausgebaut, darum vermeiden Einsatzfahrzeuge das Befahren der Standspur.

Wer bei einem Stau die Rettungsgasse nicht bildet begeht eine Ordnungswidrikeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Begeht man eine schwerwiegende Behinderung der Einsatzfahrzeuge, kann man ebenso strafrechtlich verfolgt werden.

Wichtig ist, das man nach dem Vorbeifahren eines Rettungsfahrzeugs nicht sofort wieder die Rettungsgasse schließt, es können noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen. Auch noch nach einiger Zeit. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder ins Rollen kommt.

Wie bildet man eine Rettungsgasse auf 2-spurigen Fahrbahnen?

Bei zwei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand. So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.

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Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

 

Wie bildet man eine Rettungsasse bei 3- oder mehrspurigen Fahrbahnen?

Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.

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Weitere Informationen zur Rettungsgasse und zum Verhalten bei Begegnungen mit Einsatzfahrzeugen im allgemeinen Straßenverkehr, Tipps zum Verhalten im Stau und Stadtverkehr, den Erwerb von Aufklebern für Autos, um auf die Bildung einer Rettungsgasse hinzuweisen und vieles mehr gibt es unter www.rettungsgasse-rettet-leben.de

(Quelle Text und Darstellungen: rettungsgasse-rettet-leben.de)

 

 

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So bildet man eine Rettungsgasse, die das Feuerwehrfahrzeug zügig und ohne Probleme passieren kann (Quelle: LFV Bayern)