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Rauchwarnmelder Pflicht

Gesetzesbeschluß Rauchwarnmelder Pflicht.

Bis 31.12.2014 müssen alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor 2005 bestanden haben) mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden.

 

In den Informationsblättern des Hessischen Ministeriums finden sie alle Wichtigen Informationen.

 

Offizielle Informationen des Hessischen Ministerium:

Rauchmelderpflicht in Hessen

Faltblatt Rauchwarnmelder

 

 

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